Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Den Geschäftsbeziehungen zwischen Christ - Bestattung & Begleitung
und dem Vertragspartner liegen die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen
schriftlich bestätigt werden.

§2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Christ - Bestattung
& Begleitung hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt.
Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen

§3 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen
10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Ein Abzug auf die vereinbarte
Vergütung (Skonto, o.Ä.) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sie
rechtskräftig anderweitig festgestellt wurde.

§4 Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des
banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und
Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Christ - Bestattung &
Begleitung können 5,00 € berechnet werden.

§5 Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.

§6 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge
eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das
Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung berechtigt, die
vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw.
Nichtausführung durch Christ - Bestattung & Begleitung nicht zu
vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten
Aufwendungen. In diesem Fall darf das Bestattungs-unternehmen Christ -
Bestattung & Begleitung eine Pauschale in Höhe von 20 % der
vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon
unberührt.

Die Regelungen in §5 und §6 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht
aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil
entstanden ist.

§7 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem
Bestattungs-institut Christ - Bestattung & Begleitung nach dem
jeweiligen Vertrags-abschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die
sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Christ - Bestattung &
Begleitung zur Folge.

§8 Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen
Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb
einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt das Bestattungsinstitut
Christ - Bestattung & Begleitung ausschließlich im Auftrage, auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

§9 Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen
Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden
Betrag auf Anforderung von Christ - Bestattung & Begleitung
unverzüglich nachzuzahlen.

§10 Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt
werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit der Versenkung
des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist
für Ansprüche gegen das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung &
Begleitung ein Jahr.

§11 Das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung haftet nur
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Erfüllungsgehilfen vom Bestattungsinstitut Christ - Bestattung &
Begleitung beruhen. Soweit dem Bestattungsinstitut Christ - Bestattung
& Begleitung keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist
die Schadens-ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung,
soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im
Übrigen ist eine Schadens-ersatzhaftung ausgeschlossen.

§12 Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit
Einverständnis des Bestattungsunternehmen Christ - Bestattung &
Begleitung erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund
vorsieht.

§13 Christ - Bestattung & Begleitung ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen,
sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und
dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden
Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf das Bestattungsinstitut Christ
- Bestattung & Begleitung einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des
vereinbaren Preises verlangen.

§14 Das Bestattungsinstitut Christ - Bestattung & Begleitung ist
berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen/Bestattungsfuhrwesen mit der
Durchführung des Auftrages zu beauftragen, sofern die jeweiligen Umstände
dies erforderlich machen.

§15 Erfüllungsort ist der Sitz von Christ - Bestattung & Begleitung in
Leipzig. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes
vorsieht, der Sitz von Christ - Bestattung & Begleitung. Für den Fall,
dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der
Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der
Sitz von Christ - Bestattung & Begleitung als vereinbart.

§16 In allen Rechtsangelegenheiten mit Christ - Bestattung & Begleitung
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§17 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden,
so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.